Wie bereits erwartet haben weitere Bundesländer die 1.000-Personen-Grenze übernommen, ab der eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt. Diese sind damit bis zum 31. August untersagt.
In einer heute vom Land Niedersachsen veröffentlichten Verordnung heißt es: „In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden (Großveranstaltungen)“.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther deutete in seiner heutigen Regierungserklärung an, die erlaubte Veranstaltungsgröße sogar nur schittweise in Richtung 1.000 Personen zu bewegen: „So lange die Ansteckungsrate niedrig bleibt, werden wir die zulässige Teilnehmerzahl nur behutsam steigern, sodass erst Ende August bestimmte Veranstaltungen mit möglicherweise bis zu 1.000 Gästen möglich sind“.