So lange gelten die Maßnahmen

Im Rahmen der gestrigen Corona-Konferenz war unter anderem die Schließung von Veranstaltungsbetrieben beschlossen worden. Heute haben mehrere Bundesländer bereits die entsprechend geänderten Corona-Rechtsverordnungen erlassen. Hierdurch zeichnet sich eine Gültigkeit der Maßnahmen bis zunächst Mitte oder Ende Januar ab.

Die genauen Enddaten der Corona-Verfügungen sind nicht in jedem Bundesland gleich. In Hessen gilt die aktualisierte Verfügung beispielsweise zunächst bis zum 13. Januar, in Rheinland-Pfalz bis zum 20. Januar.

Ob es dabei bleibt, hängt vom weiteren Pandemiegeschehen ab. Die nächste Konferenz von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten soll am 7. Januar stattfinden.

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Tanzveranstaltung