Weitere Bundesländer ziehen nach
Wie bereits erwartet haben weitere Bundesländer die 1.000-Personen-Grenze übernommen, ab der eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt. Diese sind damit bis zum 31. August untersagt. In einer heute vom Land Niedersachsen veröffentlichten Verordnung heißt es: „In jedem Fall bleiben mindestens bis…
