Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Die Bundesregierung hat die Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beschlossen. Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass „der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist“ und der Sonderfonds eben diese abfedern soll.

Der Fonds, der bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitstellen soll, setzt dabei auf zwei Mechanismen. Erstens wird es eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen geben, die aufgrund der Hygieneauflagen nur vor reduziertem Publikum stattfinden können. Hiervon profitieren ab dem 1. Juli Veranstaltungen mit bis zu 500 und ab dem 1. August mit bis zu 2.000 Personen.

Zweitens wird eine Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen eingeführt. Dabei geht es um Veranstaltungen ab 2.000 Personen, die für die Zeit ab dem 1. September geplant werden. Im Fall einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage, Verschiebung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl übernimmt der Fonds dann bis zu 80 % der durch die Maßnahme verursachten Kosten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bezeichnete den Sonderfonds als „das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik“.

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