Wird auf Festivals jetzt gekifft?

Heute ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten, das den Konsum von Cannabis für Erwachsene legalisiert. Im Hinblick auf die anstehende Konzert- und Festivalsaison stellt sich die Frage, was jetzt eigentlich auf Musikveranstaltungen gilt. Salopp gefragt: Wird da jetzt überall gekifft?

Eine Kommentar mit rechtlicher Einschätzung.

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Musikfestival

Der Gesetzestext des CanG liefert keine klare Antwort. Nach § 5 (2) CanG ist der Cannabiskonsum zwar an einigen Orten grundsätzlich verboten, beispielsweise in Schulen und Sportstätten. Zu Konzerthallen oder Festivalplätzen steht da nichts, der Konsum ist also zumindest nicht schon aufgrund der Örtlichkeit untersagt. Jedoch verbietet § 5 (1) CanG den Konsum “in unmittelbarer Gegenwart” von Minderjährigen. Was unmittelbare Gegenwart im Sinne des Gesetzes heißt, wird aber nicht definiert.

Zu Konzerten und Festivals haben auch Minderjährige Zugang. Nach strenger Auslegung des § 5 (1) CanG wäre damit der Cannabiskonsum auf solchen Veranstaltungen in jedem Fall verboten. Es ist aber auch die Interpretation denkbar, dass ein Konsum auf Veranstaltungen legal sein könnte, wenn er räumlich vom Zugang Minderjähriger abgetrennt ist. Aber reicht hierfür ein abgegrenzter Raucherbereich aus, zum Beispiel auf einem Open Air Festival? Oder muss es ein abschließbarer, nicht einsehbarer Konsumraum sein?

Solche und andere Detailfragen sind noch offen. Ich bin kein Richter oder Anwalt, daher kann ich euch eine Prognose nur als interessierter Laie anbieten (interessiert an Festivals, nicht an Cannabis). Und meine Prognose lautet: Nein, es wird auf Festivals jetzt nicht gekifft! Im Zuschauerbereich vor der Bühne sowieso nicht, weil dort auch Minderjährige Zugang haben. Und die Rechtsunsicherheiten mit abgegrenzten Raucherbereichen wird sich so bald kein Veranstalter antun.

Musikveranstalter haben genug andere Probleme und Auflagen. Da reißt sich keiner um eine neue rechtliche Baustelle, bei der vieles noch unklar ist und bei der Fehltritte Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Wahrscheinlich werden Veranstalter ihr Hausrecht nutzen und Cannabis auf ihren Veranstaltungen untersagen. Nur so sind sie rechtlich auf der sicheren Seite – zumindest bis erste Urteile die noch offenen Fragen klären. Und bisher ging es ja auch ohne das Pflänzchen.

Cannabis ist übrigens trotz seiner neuerlichen Legalisierung nicht ungefährlich. Informationen zu Cannabis erhaltet ihr unter anderem bei cannabispraevention.de , einer Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.