Bund und Länder haben sich heute darauf verständigt, die coronabedingten Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni zu verlängern. Damit gehen zahlreiche Lockerungen einher. Unter anderem dürfen Geschäfte wieder öffnen, die die Kundenanzahl je nach Größe der Ladenfäche beschränken.
Auf die Veranstaltungswirtschaft sind diese Lockerungen nicht sinnvoll übertragbar. Bis mindestens zum 5. Juni können daher keine Musikveranstaltungen stattfinden. Wer gehofft hat, dass im Mai zumindest wieder kleine Konzerte und Partys stattfinden, die weit unter den Grenzen einer Großveranstaltung liegen, muss sich also noch weiter in Geduld üben.