Greift der Staat ins Hausrecht ein?

Sollen Corona-Geimpfte schon deutlich früher als andere wieder Konzerte ohne Einschränkungen besuchen können? Über diese Frage wird derzeit verstärkt debattiert. Während sich Ärztevertreter demgegenüber offen äußerten, reagierten verschiedene Politiker ablehnend (wir berichteten).

Die Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet heute, dass Rechtspolitiker von Union und SPD Vorrangregelungen für Geimpfte gar rechtlich verbieten wollen. (1) Demnach seinen entsprechende Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Gespräch.

Nach aktueller Rechtslage können sich Veranstalter auf ihr Hausrecht berufen. Damit können diese frei entscheiden, wer unter welchen Umständen Zugang zu ihren Veranstaltungen erhält. Veranstalter könnten also ohne weiteres nur geimpfte Personen einlassen – und damit Abstands- und Hygieneauflagen sowie weitere coronaspezifische Einschränkungen überflüssig machen.

Sollte diese Praxis durch Rechtsänderungen nicht möglich werden, wäre die Alternative klar: Abstandskonzerte und Hygieneauflagen für alle bis Corona vollständig überwunden ist.

(1) “Union und SPD prüfen Verbot von Privilegien für Geimpfte”, faz.net vom 29.12.2020

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Bleiben Abstandskonzerte noch lange die Regel?