Corona: Öffnungen je nach Inzidenz

Bei der heutigen Konferenz zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten sind die derzeit gültigen Corona-Beschlüsse bis zum 7. März verlängert worden. Gleichzeitig teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz mit, unter welchen Voraussetzungen Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens erfolgen sollen.

Hierbei wird auf die Sieben-Tage-Inzidenz abgestellt. Diese drückt aus, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner sich innerhalb der letzten sieben Tage mit dem Coronavirus infiziert haben. Aktuell liegt der Wert in Deutschland bei 68. Ein Wert von 50 gilt als wichtige Grenze, bis zu der den Gesundheitsämtern die Nachverfolgung von Infektionsketten möglich sein soll.

In Erwartung eines Inzidenzwerts von 50 dürfen ab dem 1. März Frisöre wieder öffnen. Nach den heutigen Beschlüssen sollen die Bundesländer ab einem Indizenzwert von 35 den Einzelhandel, Museen und Galerien öffnen können. Beim nächstniedrigeren Schwellenwert sollen unter anderem auch die übrigen Kulturstätten wieder öffnen dürfen – also auch Konzerthäuser.

Wo dieser nächstniedrigere Wert liegt, ist zur Stunde unklar. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich der maßgebliche Wert von Bundesland zu Bundesland unterscheiden wird.

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